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Hygienekonzept zur Durchführung von Sport beim TV Nierstein - Stand 10.09.2021
verfasst von Frank Zimmermann

Hygienekonzept zur Durchführung von Sport (Innen und Außen) beim TV Nierstein 1901 e.V.

Stand 10.09.2021

 

Die nachfolgenden Auflistungen orientieren sich an der 26. CoBelVO welche mit Datum 12. September in Kraft tritt

Alle Sporttreibenden bzw. bei Minderjährigen deren Eltern sind von ihren Übungsleiter*in über die neuen Trainingsbedingungen und Hygieneregeln zu informieren. Dies muss vor Aufnahme des Trainingsbetriebs geschehen. Für die Einhaltung der Regelungen ist der Übungsleiter*in oder ein von ihm / ihr benannter Vertreter zuständig. Als übergeordneter Corona Beauftragter des TV Nierstein 1901 e.V. ist der 1. Vorsitzende Frank Zimmermann benannt.

Ab Sonntag, 12. September gilt eine neue Covid-Bekämpfungsverordnung. Dabei wird erstmals nicht nur die sogenannte 7-Tage-Inzidenz, sondern zusätzlich auch noch das Verhältnis der wegen einer Covid-Erkrankung im Krankenhaus behandelten Personen (der sogenannte Hospitalisierungsgrad) und die Auslastung der Intensivbetten in den Krankenhäusern durch Covid-Erkrankte mit berücksichtigt. Diese drei Faktoren werden gemeinsam betrachtet und es werden dadurch insgesamt auch drei verschiedene Warnstufen eingeführt, bei denen jeweils unterschiedliche Verfahren in Kraft treten.

Warnstufe 1: 7-Tage-Inzidenz unter 100, Hospitalisierungsgrad unter 5 und belegte Intensivbetten kleiner als 6 Prozent.

Warnstufe 2: 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200, Hospitalisierungsgrad zwischen 5 und 10 und die Intensivbettenbelegung zwischen 6 und 12 Prozent.

Warnstufe 3: 7-Tage-Inzidenz größer 200, Hospitalisierungsgrad größer 10 und Intensivbettenbelegung größer als 12 Prozent.

Dabei ist zu beachten, dass die Überschreitung nur eines Kennwerts noch keine höhere Warnstufe in einen Kreis oder in einer kreisfreien Stadt zur Folge hat, sondern mindestens 2 der 3 Kennwerte die jeweilige Grenze an drei aufeinander folgende Werktage überschreiten müssen, damit eine höhere Warnstufe in Kraft tritt.

Ab Sonntag gilt in RLP die "2-G-Plus-Regel". Dies bedeutet, dass zu den bereits geimpften oder genesenen Personen nur noch eine bestimmte zusätzliche Anzahl von getesteten Personen (also nicht-genesenen und nicht-geimpfte) zu bestimmten Veranstaltungen zugelassen werden dürfen. Je nach Warnstufe sinkt dann auch diese Anzahl der möglichen ungeimpften Teilnehmenden.

Das bedeutet im Einzelnen für das Training und den Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport im Innen- und Außenbereich:

Warnstufe 1: mit maximal 25 nicht immunisierten Personen (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen)

Warnstufe 2: mit maximal 10 nicht-immunisierten Personen.

Warnstufe 3: mit maximal 5 nicht-immunisierten Personen.

Dabei ist zu beachten, dass Kinder unter 12 Jahren, für die derzeit noch keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht, grundsätzlich als geimpft angesehen werden und daher bei der Personenzahl der ungeimpften Teilnehmenden nicht mit berücksichtigt werden müssen.

D.h. alle nicht immunisierten (nicht geimpft und nicht genesen) Personen über 12 Jahre benötigen einen negativen Testnachweis - Indoor und Outdoor!

Für Veranstaltungen mit Zuschauern im Innenbereich gelten gem. §5 der Verordnung folgende Maximalwerte für nicht immunisierte Personen:

Warnstufe 1: 250, Warnstufe 2: 100, Warnstufe 3: 50.

Alle weiteren Festlegungen bezüglich Testpflicht indoor, Maskenpflicht, Abstandsgebot, Kontakterfassung, Überprüfung der Gruppenzugehörigkeit (Geimpft, genesen, getestet) bleiben unverändert.

 

Bei der Sportausübung

1. gilt auf der Gesamttrainingsfläche die Personenbegrenzung von 5qm pro Teilnehmer; geimpfte Personen und genesene Personen sind zu berücksichtigen. Ggf. gelten weitere gesonderte Festlegungen des Trägers der Einrichtung. Die Info erfolgt bei der Freigabe der Örtlichkeit.

2. ist zwischen Gruppen ein Mindestabstand von drei Metern einzuhalten; bei Gruppen ab zehn Personen ist der Abstand zwischen den Gruppen mittels geeigneter Maßnahmen sicherzustellen,

3. gilt im Innenbereich die Pflicht zur Kontakterfassung. Die Kontaktdaten von Teilnehmer* innen zur Nachverfolgung von Infektionsketten unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfasst, gesichert und nach Ablauf einer Vier-Wochen-Frist vernichtet werden. Erfasst werden Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, sowie Datum und Zeit der Anwesenheit,

4. gilt im Innenbereich außerhalb der sportlichen Betätigung die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist,

5. gilt im Innenbereich die Testpflicht für alle Sportler über 12 Jahre. Es können Testergebnisse der offiziellen Stellen vorgelegt werden die jedoch nicht älter als 24 Stunden sein dürfen. Alternativ kann ein Selbsttest vorort unter Aufsicht des verantwortlichen Übungsleiters durchgeführt werden.

6. ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen, insbesondere des Abstandsgebotes (Mindestabstand von 1,5 Metern) gestattet. Auch hier gelten ggf. Einschränkungen  der Träger der Einrichtung. Die Info erfolgt bei der Freigabe der Örtlichkeit,

 

Weitere Maßnahmen:

  • Bereitstellung von Hygienemitteln. Händewaschen / Hände desinfizieren VOR und NACH jeder Übungseinheit.
  • Kontaktflächen und Trainingsgeräte sind regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.
  • Je nach Örtlichkeit ist auf die Ausschilderung eines Wegekonzepts zu achten

 

Sollte eine Vorgabe nicht einzuhalten oder weiterer Klärungsbedarf erforderlich sein, so ist umgehend der Vorstand zu kontaktieren. Das Konzept wird den laufenden Veränderungen in der Corona Krise angepasst und verteilt. Entsprechend ist immer nur die letzte Version gültig.

 

Frank Zimmermann

1. Vorsitzender

 

Spezifische Festlegungen des Hygienekonzepts für die Sportarten Fitness- und Gesundheitssport,  (Kinder)Turnen und Tanz,  Kampfsport (Kobudo / Karate) in der Grundschule Nierstein.

Beim Betreten und Verlassen der Sporthalle muss ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden

Auf das Duschen wird verzichtet, die Sportler kommen wenn möglich bereits in Sportkleidung, so dass nur die Schuhe zu wechseln sind.

 

Kinder Turnen / Tanz (Do / Fr): Die Festlegungen folgen den Empfehlungen des DTB für das Kinderturnen (ohne Eltern).

Es sollten Kinder teilnehmen, welche die Abstands- und Kontaktregeln verstehen und umsetzen können sowie Hygieneregeln wie Händewaschen beherrschen.

Es wird empfohlen, dass Übungsleitungen und Eltern nach Möglichkeit einen Mund-Nasenschutz tragen.

In den Toiletten ist ausreichend Seife, Desinfektionsmittel (mind. 61% Alkoholgehalt) und Einweg-Handtücher vorhanden.

Desinfizierung der Geräte nach der Nutzung. Sollte eine Gerätedesinfektion nicht möglich sein, sind in jedem Fall die Hände regelmäßig zu waschen, idealerweise zu desinfizieren.

Kinder und Übungsleitungen bringen ein eigenes kleines Handtuch zum Abwischen von Schweiß mit.

 

Fitness- und Gesundheitssport (Mo / Di / Mi): Die Festlegungen folgen den Empfehlungen des DTB im Bereich GYM-WELT  - Fitness- und Gesundheitssport

Waschgelegenheit und Seife bereitstellen, um das Händewaschen vor und nach dem Training zu gewährleisten (nur für das Training an der Sportstätte möglich).

Die Teilnehmenden bringen ein großes Badetuch mit, welches sie über die Matte legen können oder wenn möglich sollten sie ihre eigene Matte mitbringen. Wenn vereinseigene Matten ohne Handtuch genutzt werden, müssen diese desinfiziert werden (Desinfektionsmittel oder mehrfachverwendbare, medizinische Desinfektionstücher).

Desinfizierung der Geräte nach der Nutzung. Sollte eine Gerätedesinfektion nicht möglich sein, sind in jedem Fall die Hände regelmäßig zu waschen, idealerweise zu desinfizieren.

 

Kampfsport (So): Die Festlegungen folgen den Empfehlungen des DKV

Das Training sollte in Sportschuhen abgehalten werden, um hier auch ein Infektionsrisiko zu minimieren

Idealerweise sollten alle Teilnehmer*Innen ein Handtuch mitführen

Alle Beteiligten waschen/desinfizieren ihre Hände gründlich vor und nach dem Training.

Trainingsequipment z.B. Pratzen, Bälle, Matten, Sandsäcke, Parcourstangen... vor und nach dem Training mit Flächendesinfektion behandeln.

 

Die Spezifischen Festlegungen des Hygienekonzepts werden regelmäßig, jedoch mindestens mit der Überarbeitung des allgemeinen Hygienekonzepts, überprüft und angepasst.

 

Frank Zimmermann

1. Vorsitzender



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