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Hüpfburg des TVN

Hüpfburg zu vermieten
verfasst von Frank Zimmermann

Seit diesem Jahr kann die Hüpfburg des TVN / Kleine Niersteiner e.V. von jedermann gemietet werden.

Hierzu haben die Vereine eine AGB und eine Anlage mit allen wichtigen Fragen und Antworten erstellt (beigefügt zu diesem Artikel).

Die wesentlichen Punkte der AGB:

Die Kosten für eine Tagesmiete betragen EUR 200, sofern es keine gesonderte Vereinbarung mit den Verein gibt. Insbesondere für Vereine,  gemeinnützige Institutionen sowie Vereinsmitglieder beschliesst der Vorstand i.d.R. eine gesonderte Vergütung.

Die Hüpfburg wird auf einem kleinen Anhänger übergeben, so dass ein Transport einfach möglich ist. Alternativ kann die Hüpfburg bei Übergabe auch in ein entsprechendes Fahrzeug umgeladen werden. Dies ist aufgrund des Volumens jedoch nicht empfehenswert.

Mit Übergabe der AGB gehen alle Pflichten, insbesondere die Aufsichtspflicht auf den Mieter über.

Die Hüpfburg ist nur für Kinder freigegeben. Die maximale gleichzeitige Nutzung, sowie weitere Bedienungs- und Sicherheitshinweise sind u.a. auch auf der Vorderseite der Hüpfburg aufgedruckt.

Ein Betrieb ist nur bei trockenem Wetter möglich, da einerseits die Hüpfburg dauerhaft mit einem stromgebundenen Gebläse betrieben wird und andererseits im trockenen Zustand wieder zusammengelegt werden muss.

Für den Auf- und Abbau empfiehlt sich ein Team von 4 Personen.

Für weitere Fragen bzw. einer Buchungsanfrage stehe ich gerne unter frank.zimmermann@tvn-1901.de zur Verfügung.

 



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Frank Zimmermann
Öffentlichkeitsarbeit
1. Vorsitzender

Download: 5b0133ce925ff_AGB Hüpfburg.docx